Sie lieben Ihren Sport - Gleitschirmfliegen, Skifahren oder Motorcross. Aber passt der Versicherungsschutz noch bei einem Sportunfall? Was fällt unter Risikosport und ab wann benötigt man eine zusätzliche Versicherung - finden Sie es heraus.
Die meisten Menschen denken, dass die Kranken- und Unfallversicherung ausreichend ist, um im Falle
eines Unfalls abgesichert zu sein. Doch diese Versicherung greift meist nicht, wenn der Unfall bei
einer riskanten Aktivität passiert.
Stattdessen sollten Sie sich für eine spezielle Sportversicherung entscheiden, die auf Ihre Bedürfnisse
zugeschnitten ist. Diese Versicherungen gibt es in verschiedenen Varianten und mit unterschiedlichen
Leistungen. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Versicherung also darauf, dass sie zu Ihrer Sportart und
Ihren Bedürfnissen passt.
Welche Sportart gilt als Risikosportart?
Wenn es um die Definition von Risikosportarten geht, gibt es keine klaren Richtlinien. In der Regel
werden jedoch Sportarten als risikoreich eingestuft, bei denen ein hohes Mass an körperlicher
Anstrengung erforderlich ist oder bei denen ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht.
Sportarten, die zu den sogenanntem Risikosportarten gehören (absolute Wagnisse):
- Autocross, Rundstrecken-, oder Stockcarrennen
- Autofahren auf Rennstrecken
- Motocrossrennen
- Motorbootrennen
- Motocross- und Motoradrennen
- Fullcontact-Wettkämpfe
- Extremes Karate (Zertrümmern von Gegenständen o.ä.)
- Kart-Fahren
- Quadrennen / Snow-Cross
-Abfahrtsrennen mit Mountainbikes
- Bike-Sprünge mit akrobatischen Einlagen
- Ski-Geschwindigkeitsfahrten /-Rennen
Sportarten, die zu den durch fahrlässiges Verhalten als Risikosportart eingestuft werden können (relative Wagnisse):
- Bergsteigen
- Klettern
- Schneesport abseits der markierten Piste
- Gleitschirm- und Hängegleitfliegen
Unter absoluten und relativen Wagnissen versteht man im Versicherungsfall die Sportarten, die an
sich gefährlich sind bzw. das Risiko nicht auf ein vernünftiges Mass reduziert werden kann. Die beiden
Listen sind aber nicht limitierend.
Die obligatorische Unfallversicherung ist für Sportunfälle grundsätzlich zuständig. Meistens sind
Nichtberufsunfälle, die im Kontext der Arbeit passieren, bereits durch den Arbeitgeber versichert –
vorausgesetzt man arbeitet mehr als acht Stunden pro Woche in einem angestellten Verhältnis. Falls
man selbstständig ist oder nicht berufstätig, sollte man die Unfallversicherung in die Police des
Krankenversicherers einschliessen lassen.
Grundsätzlich prüfen Versicherungen jeden Fall individuell und klären ab, ob es sich ggf. um fahrlässiges Verhalten gehandelt hat und man sich einem absoluten Risiko ausgesetzt hat. Wer sich dem absoluten Risiko aussetzt, zum Beispiel an einem Motorcorss-Rennen teilnimmt und
sich verletzt, wird mit Kürzung bis zu 50 % seitens der Unfallversicherung rechnen müssen. Oder
wenn Sie sich z.B. beim Snowboard- oder Skifahren fahrlässig verhalten und die markierte Piste
verlassen haben (relatives Wagnis) und sich hier ein Bein brechen, können Sie mit einer
Leistungskürzung von ebenfalls bis zu 50 Prozent rechnen.
Falls Ihre Handlung besonders fahrlässig
war, kann der Versicherer entscheiden, ob er Ihnen die Leistung überhaupt zuspricht. Sollten Sie
aufgrund einer solchen Handlung invalid werden, hat dies ebenfalls Auswirkung auf die Höhe Ihrer
Rente.
Erhalten Sie einen umfassenden Einblick in unsere Arbeit durch die vielfältigen Referenzen unserer geschätzten Kunden. Erfahren Sie mehr und lassen Sie sich inspirieren von ihren wertvollen Feedbacks.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, hohe Kosten zu vermeiden. Wenn Sie kein Risiko eingehen
möchten, sollten Sie sich individuell beraten lassen und sich an einen Experten wenden. Dieser prüft
Ihren Fall und bietet Ihnen passende Erweiterungs-Möglichkeiten Ihres Versicherungsschutzes an.
Nehmen Sie über das Kontaktformular die Verbindung zu uns auf. Diese Anfrage ist für Sie
unverbindlich und kostenfrei. Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, die für Sie genau passende Risiko-
Sportversicherung zu finden.