Die beste Unfallversicherung für die Schweiz finden!

Vergleich anfordern:

Ihre Daten für den unverbindlichen Vergleich:



UVG - Unfallversicherung in der Schweiz

Warum diese abzuschliessen ist, was sie übernimmt und welche Besonderheiten es zu beachten gilt.

Vom Berufsunfall bis zur Zusatzversicherung

Alle Arbeitgeber in der Schweiz sind verpflichtet, für ihre Belegschaften eine UVG abzuschliessen für Berufsunfälle (BU) und auch die Prämien an den Versicherer zu zahlen. Sie deckt alle Schadenfälle ab, die während der Arbeitszeit geschehen - der Weg von der oder zur Arbeit zählt bereits zum Freizeitbereich: Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Sie gilt jedoch auch für Heimarbeitende (Home Office), Lernende, Praktikanten, Volontäre sowie für Invaliden- und Lernwerkstätten. Ab acht Stunden Wochenarbeitszeit sind auch Nichtberufsunfälle (NBU) dadurch abgedeckt. Ein drittes Standbein bildet die UVG-Zusatzversicherung (UVGZ). Sie ist freiwillig, bietet im Schadensfall weitere Leistungen und wird eher von höher bezahlten Führungskräften in Anspruch genommen.

Breites Leistungsspektrum

Die Unfallversicherung besitzt ein breites Leistungsspektrum. Es deckt die Heilungskosten sowohl ambulant wie bei stationärer Behandlung ab. Die UVG Schweiz übernimmt auch mögliche Transportkosten nach einem Unfall, Taggeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, im Falle einer - auch teilweisen - Invalidität die Invalidenrente.

Darüber hinaus ist die Hinterbliebenen-Versorgung für Witwen und Waisen über die UVG gesichert. Sind die körperliche, seelische oder geistige Integrität dauerhaft und erheblich beschädigt, zahlt die UVG Schweiz Entschädigung in Form einer Kapitalleistung. Ist zur Bewältigung des Alltags die Hilfe Dritter erforderlich, übernimmt die Unfallversicherung die Hilflosen-Entschädigung. Allein bei dieser Vielfalt wird schon klar: Beim Vergleich der Auswahl braucht es einen professionellen, neutralen Berater, der nicht ausschließlich die Produkte eines Anbieters verkauft.

Zielgenaue Tipps und Besonderheiten

Der unabhängige Vermittler geht zielgenau auf die Besonderheiten jeder Versicherung-Situation ein: Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt: Fehlt ein Mitarbeiter nach einem Unfall, übernimmt die UVG Schweiz die Kosten. Ist Krankheit die Ursache für den Ausfall, empfiehlt sich die Abdeckung über eine Krankenhaus-Taggeld (KTG)-Versicherung.

Bei einigen Branchen gibt es die Besonderheit, dass ein Abschluss mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) Pflicht ist. Dies gilt unter anderem für das Baugewerbe und Industriebetriebe, die bei dieser halbstaatlichen Einrichtung die Unfallversicherung abschliessen müssen. Außerhalb der SUVA-pflichtigen Wirtschaftsbereiche ist die freie Wahl für die UVG Schweiz möglich. Vor allem im Dienstleistungssektor suchen sich die Unternehmen den privaten Anbieter für die Unfallversicherung frei aus. Auch hier empfehlen wir Ihnen wieder den Vergleich mit Hilfe eines unabhängigen Beraters.

Unfallversicherung 
Gratis Vergleichsofferte Anfordern 

Nutzen Sie unseren Service von verglich.ch und fordern Sie unverbindliche Vergleichsofferten an.

Unfallversicherung unverbindliche Beratung.

Für die richtige Auswahl der UVG Schweiz ist neutrale Beratung unverzichtbar Eine Unfallversicherung (UVG) ist in der Schweiz Pflicht für abhängig Beschäftigte.

Im Schadenfall kann dieser fehlende Schutz den existenziellen Ruin bedeuten. Die Kunden besitzen jedoch eine grosse Auswahl und die Möglichkeit zum Vergleich. Dabei hilft ein freier, neutraler Berater.

UVG Zusatzversicherung

Mehr Leistungen als Ergänzung zur Unfallversicherung.

Höhere Leistungen mit der UVGZ

Wer beim Abgleich seiner Ansprüche mit den Leistungen der UVG Schweiz Defizite erkennt, erwirbt mit der UVGZ höhere Standards. Das ist etwas, was besonders Start up-Gründer im Blick haben sollten: Hier ist der finanzielle Spielraum häufig recht klein, weil der größte Teil ihres Geldes in der Unternehmensidee feststeckt.

Abgesichert werden mit der UVGZ zum Beispiel: Freie Arzt- und Spitalwahl sowie ein privates oder halbprivates Zimmer dort; 100 Prozent Kostenerstattung beim Schadensfall im Ausland; Taggeld ab dem ersten Tag - es setzt bei der Unfallversicherung erst ab dem dritten Tag ein; Erhöhung des Taggeldes auf 100 Prozent - im Normalfall sind es 80 Prozent der Entlohnung, die der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) zu Grunde liegt. Auch eine Überschreitung der jährlichen Höchstgrenze von 148.200 CHF für Rente oder Taggeld ist mit der UVGZ möglich.

Individuelle Situation für Selbstständige

Der Vergleich verschiedener Anbieter ist für Selbstständige vielleicht noch wichtiger als für lohnabhängig Beschäftigte. Die individuelle Situation des einzelnen ist bei Freiberuflern so groß wie die Vielfalt selbstständiger Tätigkeiten. Das trifft auch für die Inhaber von Einzelfirmen zu. Für diese beiden Gruppen gilt die obligatorische Unfallversicherung nicht. Sie müssen lediglich über die Krankenkasse zumindest die Heilungskosten absichern - können aber freiwillig unter den Schutzschirm der UVG Schweiz gehen.

Selbstständige können sich ihren privaten Anbieter selbst aussuchen - abhängig von der Branche müssen sie ihr Personal jedoch manchmal zwingend bei der SUVA absichern. Arbeiten in einer Einzelfirma Familienmitglieder mit, können sie ebenfalls unter das Dach der UVG Schweiz schlüpfen. Denkbar ist zum Beispiel, dass Tochter oder Schwiegersohn die Buchhaltung verantworten. Ein unabhängiger Berater ist hier fast unverzichtbar bei der Auswahl vom passenden Versicherungsschutz.

Spezielle Sondersituationen

Auch für viele sehr persönliche Sondersituationen regelt der Gesetzgeber alle Angelegenheiten rund um die Unfallversicherung. In diesem Sinne ist zum Beispiel ein Hausmann nicht erwerbstätig und muss über seine Krankenkasse die Heilungskosten nach einem Unfall absichern. Es steht ihm jedoch frei, diese Leistungen über eine Zusatzversicherung zu verbessern. Auch eine Taggeldversicherung ist auf freiwilliger Basis für ihn möglich.Ist der Hausmann für eine mehrköpfige Familie mit Kindern verantwortlich, empfiehlt ein unabhängiger Berater diese freiwilligen Absicherungen.

Es gibt auch Fälle, bei denen die UVG Schweiz die Schadensregulierung verweigert - und das ausdrücklich darf! Zum Beispiel dann, wenn ein eigenes Verschulden des Versicherten vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss geschieht.

Besondere Lebenslagen

Berufskrankheiten sind bei der UVG Schweiz den Berufsunfällen gleichgestellt, es gilt also die identische Absicherung. Und: Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit gilt die Unfallversicherung ebenfalls. Sind die Bedingungen für die Arbeitslosen-Entschädigung erfüllt, läuft der Schutz über die SUVA weiter. Die Prämien tragen Sie dann allerdings komplett selbst: Sie werden automatisch vom Arbeitslosentaggeld abgezogen. Zu den Gruppen, die nicht unter das Dach der UVG Schweiz schlüpfen können, gehören unter anderem: Kinder, Studierende, Rentnerinnen und Rentner. Es ist wichtig, das rechtzeitig in den Blick zu nehmen bei der Familienplanung oder dem bald nahenden Altersruhestand. Auch für solche Fälle ist es ratsam, sich mit Hilfe eines unabhängigen Beraters den genau passenden Anbieter auszusuchen.

Neutraler Vermittler notwendig


Unser Berater stellt einen Vergleich der vielen Versicherungsanbieter in der Schweiz an, indem er die individuelle Lebens- und Berufsplanung mit den Prämien und Leistungen der Anbieter abgleicht. So finden wir exakt die für Sie passende Unfallversicherung.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die UVG Schweiz unter anderem in den Bereichen KMU, Einzelunternehmen und Start up. 

Diese Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Unsere Beratung hilft Ihnen dabei, die für Sie genau passende Unfallversicherung zu finden.

Fallbeispiele Unfallversicherung

Erfahrungsbericht von: Nadin Tschirky

Frau H hat eine kaufmännische Grundausbildung und half bisher bei Bedarf ohne Lohn in der Buchhaltung des Malergeschäfts ihres Ehemannes aus. Obwohl es möglich gewesen wäre, sich freiwillig der UVG-Versicherung anzuschliessen, hat sie dies nicht getan.

Neu arbeitet Frau H während 6 Stunden pro Woche als Buchhalterin in einem kleineren Reisebüro. Durch diese Tätigkeit ist sie für Berufsunfälle obligatorisch versichert, das heisst für Unfälle, die sich bei der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg ereignen. Würde Frau H im Reisebüro mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, wäre sie auch für Nichtberufsunfälle (z. B. Skiunfall in der Freizeit) obligatorisch versichert.



Bericht von: Marion Büchler

Als Selbstständigerwerbende Person oder kleines Start-up trifft Sie eine schwere Krankheit oder ein schwerer Unfall besonders hart, denn Ihr Geschäft steht womöglich still. Niemand nimmt Ihnen die Arbeit ab, die Fixkosten laufen weiter und Ihre Kunden werden ungeduldig.

Mit einer Unfalltaggeldversicherung mindern Sie zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalls oder einer schweren Krankheit drastisch. Als Selbständigerwerbender ohne Angestellte müssen Sie zumindest bei Ihrer privaten Krankenpflegeversicherung «Unfall» miteinschliessen, damit Arzt- und Spitalkosten auch bei einem Unfall versichert sind. Freiwillig können Sie sich zusätzlich gegen Einkommensausfälle oder Erwerbsunfähigkeit versichern. Im ersten Jahr besteht überhaupt kein Rentenanspruch, und meist vergehen mindestens zwei Jahre, bis die IV überhaupt über den Rentenantrag entscheidet.

Kundenfeedbacks

Erhalten Sie einen umfassenden Einblick in unsere Arbeit durch die vielfältigen Referenzen unserer geschätzten Kunden. Erfahren Sie mehr und lassen Sie sich inspirieren von ihren wertvollen Feedbacks.

Ihr neutraler Versicherungs- Vergleich

 
✓ 100 % kostenfrei
✓ Individuell zusammengestellt
✓ Schnell und zuverlässig

Vergleichen Sie verschiedene Schweizer Anbieter.
Mit verglich.ch das Beste herausholen.

Über uns
  • verglich.ch ist ein neues und neutrales Vergleichsportal rund um das Thema Versicherungen in der Schweiz. Bei uns können Sie unverbindlich und kostenfrei Vergleichsofferten anfordern. Nehmen Sie sich 2 Minuten Zeit - dann übernehmen wir und senden Ihnen Ihre Offerte zu. 

  • verglich.ch - Vergleichen, Prüfen und Sparen.
 
  • Auf Wunsch stehen wir Ihnen ebenfalls persönlich zur Seite. Bringen Ihre Versicherungen auf den neuesten Stand und helfen Ihnen ganz nebenbei dadurch bares Geld einzusparen. 


  • verglich.ch - persönlich & nah. Wir greifen auf über 20 Jahre Erfahrung zurück, sind unabhängig und stehen Ihnen auch nach Vertragsabschluss stets weiter zur Seite.
  •